| Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Tiefenpsychologie wird häufig mit Psychoanalyse gleichgesetzt. Man könnte auch von psychoanalytisch orientierter Psychotherapie sprechen. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist aber nicht mit der Psychoanalyse gleichzusetzen. Psychoanalyse und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie gehen zwar auf einen gemeinsamen theoretischen Hintergrund zurück, nämlich auf die von Sigmund Freud entwickelte psychoanalytische Theorie, in der er von der Existenz des Unbewussten ausgeht, unterscheiden sich aber in Dauer, Setting und Ziel der Behandlung. Das Konzept des Unbewussten in der psychoanalytischen Theorie geht davon aus, dass es neben dem uns bewussten Teil unseres Selbst auch Teile gibt, die uns nicht bewusst zugänglich sind, die aber dennoch wirksam sind und Einfluss auf unser inneres Erleben und unser äußeres Handeln haben. Die Behandlung zielt darauf ab, einen Teil dieses Unbewussten sichtbar zu machen und dem Patienten eine bessere Erkenntnis und Befriedigung seiner Bedürfnisse zu ermöglichen. Hierbei wird u. a. die Übertragung
genutzt. Jeder Mensch entwickelt im Laufe seines Lebens typische Verhaltensformen,
mit denen er seine Beziehungen gestaltet. Diese Beziehungsmuster verlaufen
im Kontakt zum Therapeuten notwendigerweise nicht anders als im Kontakt
zu anderen Menschen und sind dem Patienten unbewusst, bestenfalls vorbewusst
und wurzeln in angenommenem Verhalten aus Kindheit bzw. früher Kindheit.
Ein bestimmtes Verhaltensmuster, das in der Kindheit entwickelt wird, macht zu jenem Zeitpunkt vielleicht Sinn und wird ins Beziehungsverhalten einer Person aufgenommen. Mit diesem Verhalten kommt der Mensch zeitweise gut zurecht, bis er auf Situationen trifft, wo er dieses Verhalten zwar wieder anwendet, es aber unpassend ist und deshalb Schwierigkeiten verursacht. Die Wurzeln des Beziehungsverhaltens liegen also in der Kindheit, der krankmachende Effekt hingegen in der Gegenwart. Die Therapie zielt darauf ab, diesen Zusammenhang bewusst zu machen, damit ein passenderes Verhalten entwickelt werden kann. In der Psychoanalyse sind Übertragung/Gegenübertragung die wichtigsten Instrumente der Behandlung. In der tiefenpsychologisch fundierten Therapie werden sie beachtet und genutzt, sind aber nicht die einzigen und meist nicht die vorrangigen Mittel der Behandlung. In der Therapie wird versucht, derartige Verhaltensmuster zu erkennen und bewusst zu machen, um letztlich selbstschädigendes Verhalten zu vermeiden und um eine größere Variationsbreite des Verhaltens zu ermöglichen und zu verhindern, dass man immer wieder in scheinbar ausweglose Situationen gerät. Freud stellt hierzu fest, dass, bevor die zugrundeliegenden Ereignisse wieder bewusst gemacht werden können, Neurotiker dazu verurteilt sind, immer wieder die gleichen Verhaltensweisen (Wiederholungszwang) zu durchlaufen und es kann zur Entwicklung von zusätzlichen Krankheitssymptomen kommen, weil das angestrebte Ziel des Verhaltens für den Patienten unerklärlicher– und quälenderweise nicht erreicht werden kann. Freuds theoretische Erwägungen sind dynamisch in dem Sinne, dass er die menschliche Psyche unter den verschiedensten Blickwinkel betrachtet und seine Betrachtungsweise im Laufe von Jahrzehnten immer weiter entwickelt, aber auch revidiert. Nach diesen Maßgaben müssten seine Erkenntnisse in die heutige Praxis umgesetzt eher als tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie gelten. Die Psychoanalyse zielt auf Behandlung und womöglich Veränderung der gesamten Persönlichkeit, findet im Liegen auf der hinlänglich bekannten Couch statt, kann mehrere Jahre dauern mit mehreren Behandlungsterminen pro Woche. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie hingegen umfasst in der Regel maximal 50 Behandlungsstunden mit einer bis zwei Sitzungen pro Woche. Das Ziel ist die Bearbeitung aktueller Krisen, die durch die innere Disposition (Konflikt) des Patienten hervorgerufen werden. Der Begriff tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie wird ebenfalls in den Psychotherapievereinbarungen und –richtlinien der Krankenversicherungen und der Kassenärztlichen Vereinigungen gebraucht. Die Institutionen haben in diesen Regelwerken festgelegt, dass nur durch die Kassenärztlichen Vereinigungen zugelassene Therapeuten – hierzu gehören neuerdings auch Diplom–Psychologen –, diese Therapieform zu Lasten der Krankenkassen ausüben dürfen und wie viele Stunden unter welchen Bedingungen höchstens von den Kassen bezahlt werden. Es ist ein umfangreiches Antrags– und Genehmigungsverfahren vorgeschrieben. Wichtigste Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch die Kassen ist, dass eine ernsthafte Erkrankung vorliegt. Für andere, möglicherweise durchaus auch wirksame Psychotherapieverfahren, gibt es nicht so viele Vorschriften und Kontrollen. Die Kosten werden von den Krankenkassen aber auch nicht übernommen. Die einzige weitere Therapierichtung
(also außer tiefenpsychologisch fundierter und psychoanalytischer),
die von den Krankenkassen bezahlt wird, ist die Verhaltenstherapie.
Sie beruht auf theoretischen Konzepten der psychologischen Lern-
und Verhaltenstheorie. Sie vermeidet das Konzept des Unbewussten weitgehend,
beachtet die Übertragung vor allem in der therapeutischen Situation
kaum und erklärt die Entstehung psychischer Störungen durch falsch
erlerntes Verhalten und dessen Verstärkungsmechanismen. In der Verhaltenstherapie
wird mehr mit konkreten Anweisungen und festen Programmen gearbeitet. Stärken
der Verhaltenstherapie sind z. B. die Behandlung von Phobien und Zwangsstörungen.
Der Patient wird systematisch an den krisenauslösenden Reiz herangeführt.
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